Zur Klärung der geeigneten Vorgehensweise gehört auch die Prüfung, ob eine Vereinbarung oder ein aussergerichtliches Schlichtungsverfahren möglich ist. Dies ist nicht in jedem Fall möglich.

Besteht die Aussicht auf eine Vereinbarung oder eine gütliche Lösung, kann dies ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren ersparen.